Satzung zur Dichheitsprüfung in Moers ausgesetzt
16.02.2012In der Ratssitzung vom 15. Februar 2012 hat der Rat der Stadt Moers einstimmig die Aussetzung der Vollziehung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen beschlossen. Wir freuen uns, dass der Rat hier im Sinne der Bürger nun abwartet, wie die Landespolitik voraussichtlich Ende April entscheidet.
Auf Initiative unseres Landesverbandes Haus und Grund Rheinland hatte die FDP-Fraktion beantragt, den bestehenden § 61a LWG im Sinne einer bürgerfreundlichen Lösung abzuändern und auf die Belange der Haus- und Grundeigentümer Rücksicht zu nehmen. Auf Grund der unsicheren Mehrheitsverhältnisse im Landtag, ist über diesen Antrag bis heute nicht entschieden worden.
Da die Landtagfraktionen von SPD und Grünen weiter eine nahezu bedingungslose Prüfpflicht anstreben und FDP und CDU eine Lösung im Sinne der Vernunft, scheint es derzeit auf das Abstimmungsverhalten der Partei die Linke anzukommen. Eine Entscheidung dürfte erst Ende April zu erwarten sein.
In Anbetracht dieses „Schwebezustandes" hat der Rat nunmehr beschossen, dass zunächst keine Umsetzung der Satzung erfolgt um diejenigen, die 2012 die Nachweise zu erbringen gehabt hätten, gegenüber allen übrigen nicht schlechter zu stellen.
Wir versprechen, Sie an dieser Stelle und über unsere Mitgliederzeitung weiter informiert zu halten!




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