Deutschland vor der Wahl – Änderungen beim Kündigungsschutz für Mieter?

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Wir haben im Vorfeld einige Fragen zu Themen, die für private Immobilieneigentümer besonders interessant sind, an die Parteien CDU, SPD, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestellt. Die Antworten veröffentlichen wir jetzt in einer täglichen Artikel-Serie. Heute geht es um den Kündigungsschutz im Mietrecht.

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Wir haben im Vorfeld einige Fragen zu Themen, die für private Immobilieneigentümer besonders interessant sind, an die Parteien CDU, SPD, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestellt. Die Antworten veröffentlichen wir jetzt in einer täglichen Artikel-Serie. Heute geht es um den Kündigungsschutz im Mietrecht.

Berlin. Aktuell stehen diverse politische Forderungen im Raum, welche Änderungen bei derzeit geltenden Kündigungsschutz-Regelungen zum Ziel haben. Daher die Frage an die Parteien: Wie sehen die Vorstellungen Ihrer Partei zu diesen Vorschlägen aus?

Dr. Jan-Marco Luczak, MdB CDU:

“Mieter sind bereits heute in unserem sozialen Mietrecht umfassend geschützt. Die Union lehnt weitere Einschränkungen bei der Eigenbedarfskündigung ab, denn für viele Kleinvermieter ist Wohneigentum oft die wichtigste Altersvorsorge. Auch die Angleichung der Kündigungsfolgen der ordentlichen an die außerordentliche Kündigung wäre ein falsches Signal. Die verlässliche Zahlung der Miete ist Hauptpflicht des Mieters und Grundlage für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.“

Johannes Fechner, MdB SPD:

„Im Interesse von Mietern und Vermietern setzt sich SPD-Bundestagsfraktion für mehr Rechtsklarheit bei Kündigungen ein. Wir wollen, dass ein wegen Zahlungsverzug gekündigter Mieter eine ordentliche Kündigung aus der Welt schaffen kann, wenn er seine Mietschulden bezahlt. Dies hat für Vermieter den Vorteil, dass der Mieter wie heute schon bei der fristlosen Kündigung einen Anreiz hat, seine Mietschulden zu bezahlen, was ganz im Interesse seines Vermieters ist.“

Caren Lay, MdB DIE LINKE:

„DIE LINKE setzt sich für einen besseren Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter ein. Kündigung wegen Eigenbedarf wollen wir auf engste Angehörige begrenzen. Ein Ausgleich von Mietrückständen muss neben der fristlosen auch die ordentliche Kündigung abwenden. Vereinzelter oder unverschuldeter Zahlungsverzug (zum Beispiel durch Jobcenter) darf kein Kündigungsgrund sein. Vor allem aber müssen Rechtsstreitigkeiten abschließend gerichtlich geklärt werden, bevor Vermieter zur Kündigung greifen.“

Chris Kühn, MdB Bündnis 90 / Die Grünen:

„Gerade privaten Vermietern sind gute, stabile Mietverhältnisse ein Anliegen. Durch die Rechtsprechung sind Lücken beim Kündigungsschutz zutage getreten, die wir schließen möchten. Das betrifft Zahlungsrückstände der Jobcenter, Nachzahlungen der Mieter und Vereine, die Wohnraum im Rahmen ihrer sozialen Zwecke untervermieten.“

Dr. Hermann Otto Solms, FDP-Präsidium:

„Die Knappheit von bezahlbarem Wohnraum wird nicht gelöst, wenn Kündigungen wegen Eigenbedarfs erschwert werden sollen. Die Politik hätte konkrete Handlungsmöglichkeiten bei der Grundsteuer, bei der Grunderwerbsteuer oder bei der Straffung von Prozessen und Vorschriften im Baurecht. Im Wohnungsbau und Mietrecht brauchen wir keinen planwirtschaftlichen Aktionismus, bei dem Eigentümer wie Mieter auf der Strecke bleiben. Wir müssen Privatvermieter stärken. Sie stellen etwa zwei Drittel aller Mietwohnungen und tragen damit zentral zur Wohnraumversorgung bei.“

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