Eine Baumschutzsatzung ist völlig unnötig

Haus & Grund Grafschaft Moers kritisiert die Pläne zur Einführung einer Baumschutzsatzung in Neukirchen-Vluyn. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und NV Auf geht‘s hat der Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dass die Verwaltung eine Baumschutzsatzung für Neukir-chen-Vluyn entwickeln soll.

Nicht nur am Vinzenzplatz in Moers ist es schön grün: Auch im benachbarten Neukirchen-Vluyn stehen viele Bäume. Eine Baumschutzsatzung ist entsprechend unnötig, warnt Haus & Grund Grafschaft Moers.

Haus & Grund Grafschaft Moers kritisiert die Pläne zur Einführung einer Baumschutzsatzung in Neukirchen-Vluyn. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und NV Auf geht‘s hat der Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dass die Verwaltung eine Baumschutzsatzung für Neukir-chen-Vluyn entwickeln soll.

„Die Einführung einer Baumschutzsatzung ist völlig unnötig“, kritisiert Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers. „Sie stellt sich lediglich als unbotmäßiger Eingriff in das Privateigentum dar.“

Andere Kommunen haben die fehlende Sinnhaftigkeit einer solchen Satzung schon erkannt, oder aber sie erst gar nicht eingeführt. Prominentes Beispiel hierfür ist Duisburg, das 2015 die bestehende Baumschutzsatzung abgeschafft hat.

„Kein Mensch läuft mit der Axt durch den Garten und überlegt sich, welchen Baum er als nächsten fällen will“, so der Rechtsanwalt. „Manch Anpflanzung kann sich einfach auch Jahre später als großer Fehler erweisen.“

Es gibt viele Situationen, in denen eine Baumschutzsatzung sich einfach nur als Drangsalierung erweist: Sei es, dass der massive Laubfall die Abflüsse verstopft, der Baum massiv verdunkelt oder auch der Eigentümer aus Altersgründen oder aus seiner finanziellen Situation heraus nicht mehr in der Lage ist, den Baum zu pflegen und das Laub zu beseitigen.

Darüber hinaus geht durch eine Baumschutzsatzung ein gutes Stück Gestaltungshoheit des eigenen Grundstücks verloren. Selbst wenn Nachbarn einig sind, dass ein Baum oder eine Hecke massiv stört, wird durch eine Baumschutzsatzung die Beseitigung erheblich erschwert, wenn nicht sogar ganz verhindert.

Zu Buche schlägt zudem der massive Verwaltungsaufwand. „Als wenn es nicht schon teuer genug wäre, einen Baum zu fällen, müssen dann noch Gebühren für die Bearbeitung des Antrags bezahlt werden“, erklärt Buser und appelliert eindringlich an die Ratsmitglieder, den Entschluss zu revidieren.

 

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