Im Januar steigen die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen

„Wer öffentlich geförderte Wohnungen vermietet, kann zum 1. Januar 2017 die Miete anpassen. Der Gesetzgeber hat die Mietobergrenzen um 13 Cent angehoben“, informiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Auch die Pauschalen für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sind gestiegen. Ein neues Info-Blatt von Haus & Grund Rheinland gibt Auskunft über die Details.

„Wer öffentlich geförderte Wohnungen vermietet, kann zum 1. Januar 2017 die Miete anpassen. Der Gesetzgeber hat die Mietobergrenzen um 13 Cent angehoben“, informiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Auch die Pauschalen für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sind gestiegen. Ein neues <link file:7009 _blank download internal link in current>Info-Blatt von Haus & Grund Rheinland gibt Auskunft über die Details.

Düsseldorf. Am 1. Januar 2017 ist es wieder so weit: Die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen werden an die Preisentwicklung angepasst. „Laut dem amtlichen Verbraucherpreisindex sind die Kaltmieten in NRW im Referenzzeitraum zwischen Juni 2013 und Juni 2016 um 4 Prozent gestiegen. Dadurch steigen jetzt auch die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen“, erklärt Peter Rasche. Die Erhöhung beträgt 13 Cent pro Quadratmeter und Monat. Beispiel: Für eine Sozialwohnung, die vor 1980 bewilligt wurde und in einer Gemeinde des untersten Mietniveaus liegt, darf der Vermieter 2017 eine Miete von bis zu 3,48 Euro pro Quadratmeter verlangen. Bislang waren es 3,35 Euro.

Zugleich steigen die Pauschalen, die Vermieter für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten verrechnen dürfen. Der für die Entwicklung dieser Kosten maßgebliche Verbraucherpreisindex ist im Referenzzeitraum von Oktober 2013 bis Oktober 2016 um knapp 1,9 Prozent gestiegen. Um diesen Prozentsatz wachsen nun auch die Pauschalen. Die Höhe der Instandhaltungspauschalen richtet sich außerdem danach, in welche Altersklasse ein Gebäude fällt: jünger als 22 Jahre, 22-31 Jahre alt oder älter als 32 Jahre – je älter, desto höher der Erhaltungsaufwand. „Gebäude der Jahrgänge 1985 und 1995 fallen 2017 in die nächst höhere Altersklasse“, erinnert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Für diese Gebäude steigen die Instandhaltungspauschalen um deutlich mehr als 1,9 Prozent.“ Beim Baujahr 1985 etwa erhöht sich die Pauschale von 10,93 Euro auf 14,23 Euro pro Quadratmeter, ein Plus von 23,2 Prozent.

Die Mietobergrenzen sowie die Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten erfahren turnusgemäß alle drei Jahre eine Anpassung. Alle Details zu den Änderungen finden Sie online im entsprechenden <link file:7009 _blank download internal link in current>Info-Blatt von Haus & Grund Rheinland.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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