Müssen tausende Solarstrom-Erzeuger EEG-Beihilfen zurückzahlen?

Eine Solaranlage auf dem Dach dient dem Klimaschutz und dem Geldbeutel – dank der Zuschüsse aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Doch für einen Eigentümer gab es jetzt ein böses Erwachen: Er muss Beihilfen zurückzahlen – in dem Fall geht es um rund 200.000 Euro. An deutschen Gerichten sind bereits einige solcher Fälle anhängig - tausende weitere Ökostrom-Erzeuger könnten betroffen sein.

Eine Solaranlage auf dem Dach dient dem Klimaschutz und dem Geldbeutel – dank der Zuschüsse aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Doch für einen Eigentümer gab es jetzt ein böses Erwachen: Er muss Beihilfen zurückzahlen – in dem Fall geht es um rund 200.000 Euro. An deutschen Gerichten sind bereits einige solcher Fälle anhängig -  Tausende weitere Ökostrom-Erzeuger könnten betroffen sein.

Düsseldorf/Schleswig. Ein Landwirt in Schleswig-Holstein muss rund 200.000 Euro Beihilfen zurückzahlen, die er auf Grundlage des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) erhalten hat. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden (OLG Schleswig, Urteil vom 16.06.2016, Az. 3 U 108/15). Hintergrund: Der Solarstrom-Erzeuger hatte die Solarzellen auf dem Dach seines Hauses nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet – seit 2009 ist diese <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht fotovoltaik-anlagen-neues-online-meldeportal-der-bundesnetzagentur-697 external-link-new-window internal link in current>Anmeldung jedoch Pflicht.

Es handele sich bei der Anmeldung nicht um eine reine Formalie, sondern um ein klar geregeltes Gesetz, befand das Oberlandesgericht. Der Vorsitzende Richter stellte klar: „Die Anmeldungen sind erforderlich, um die Gesamtzahl der Solaranlagen festzustellen.“ Nach dieser Gesamtzahl wiederum bemisst sich die Höhe der Vergütung für die Solarstrom-Produktion.

Die Forderung des Netzbetreibers nach einer Rückzahlung der Mittel sei rechtens – das Geld hätte dem Landwirt für die nicht angemeldete Anlage nicht zugestanden. Der Netzbetreiber hatte den Betreiber der Anlage nach Ansicht des Gerichts ausreichend auf die Notwendigkeit der Anmeldung hingewiesen – mit einer entsprechenden Information auf einem Formblatt.

Fehlende Anmeldung von Photovoltaik-Anlage kein Einzelfall

Der jetzt vor dem Oberlandesgericht verhandelte Fall ist nicht der einzige dieser Art – ganz im Gegenteil. Allein die Schleswig-Holstein Netz AG verlangt insgesamt Rückzahlungen in Höhe von 3,8 Millionen Euro. Davon sind nach Medienberichten rund 240 Erzeuger von Solarstrom betroffen. Allein zwischen Januar und September 2015 sind bundesweit 4.499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden – das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor. Unklar ist, in wie vielen Fällen ein Formfehler oder aber eine vergessene Anmeldung die Ursache war.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts Schleswig sind bundesweit bereits zahlreiche ähnliche Verfahren anhängig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage haben die Richter eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Dort liegt bereits ein ähnlicher Fall zur Entscheidung durch die Bundesrichter vor (Az.: 8 ZR 147/16). Sollten die Richter ähnlich urteilen wie das OLG Schleswig, könnten viele tausend Ökostrom-Erzeuger tief in die Taschen greifen müssen.


Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen
ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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