Neue Wohnungsgemeinnützigkeit? Große Koalition sagt nein

Bis 1989 gab es in Deutschland die sogenannte Wohnungsgemeinnützigkeit. Sie sah Steuerbefreiungen für Unternehmen und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft vor, die besonders für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen Wohnraum schafften. Gewinnverzicht, Bauverpflichtung und Zweckbindung der Mittel gehörten zu den zentralen Regeln. Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt hat im linken Spektrum den Ruf nach einer Neuauflage laut werden lassen. Doch dazu wird es wohl nicht kommen.

Bis 1989 gab es in Deutschland die sogenannte Wohnungsgemeinnützigkeit. Sie sah Steuerbefreiungen für Unternehmen und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft vor, die besonders für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen Wohnraum schafften. Gewinnverzicht, Bauverpflichtung und Zweckbindung der Mittel gehörten zu den zentralen Regeln. Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt hat im linken Spektrum den Ruf nach einer Neuauflage laut werden lassen. Doch dazu wird es wohl nicht kommen.

Berlin. Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bauausschuss des Bundestags am Mittwoch (18. Januar 2017) zwei Anträge zur Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit abgelehnt. Die Fraktionen der Linkspartei und der Grünen hatten jeweils einen Antrag gestellt, der in diese Richtung zielte. Grundsätzlich forderten beide Parteien, mit der Wohnungsgemeinnützigkeit einen nicht-profitorientierten Sektor in der Wohnungswirtschaft aufzubauen, um unter anderem bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Sowohl SPD als auch CDU/CSU bewerteten das Instrument jedoch als weder zeitgemäß noch zielführend, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Eine Mitteilung des Bundestages zitiert eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion mit der Begründung, es handle sich dabei nur um eine "Scheinlösung". Die heutigen Bedingungen seien andere als nach den beiden Weltkriegen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die Wohnungsgemeinnützigkeit Genossenschaften in ihrem Handeln einschränke und neue "Problemquartiere" entstehen könnten.

Reformen des Baugesetzbuchs angestrebt

Ein Vertreter der SPD-Fraktion betonte zwar eine grundsätzliche Offenheit seiner Fraktion für die Wohnungsgemeinnützigkeit. Ein "Eins-zu-eins-Revival" der alten Regelung sei aber nicht zielführend. Zudem würden sich Wirkungen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit erst in fünf bis zehn Jahren zeigen. Im Fokus müssten daher zunächst andere Instrumente stehen. Der SPD-Vertreter verwies unter anderem auf angestrebte Änderungen im Baugesetzbuch.

Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Peter Rasche, begrüßte die Entscheidung der großen Koalition. „Die Wohnungsgemeinnützigkeit ist in der Tat ein überkommenes Instrument aus der Nachkriegszeit. Es ist gut, dass die große Koalition nicht in der bekannten Form dazu zurückkehren will.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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