Neue Zahlen: So oft umgehen Share Deals die Grunderwerbsteuer

Wer ein Eigenheim erwirbt, zahlt dafür Grunderwerbsteuer – und das nicht zu knapp. Wenn große Immobilienkonzerne hunderte Wohnungen verkaufen, zahlen sie dafür oft keine Steuern: Sie umgehen das geschickt mit sogenannten Share Deals. Genaue Zahlen darüber gab es bislang allerdings nicht. Jetzt hat die Bundesregierung Zahlen vorgelegt, aus denen die Tragweite des Problems etwas deutlicher wird.

Wer ein Eigenheim erwirbt, zahlt dafür Grunderwerbsteuer – und das nicht zu knapp. Wenn große Immobilienkonzerne hunderte Wohnungen verkaufen, zahlen sie dafür oft keine Steuern: Sie umgehen das geschickt mit sogenannten Share Deals. Genaue Zahlen darüber gab es bislang allerdings nicht. Jetzt hat die Bundesregierung Zahlen vorgelegt, aus denen die Tragweite des Problems etwas deutlicher wird.

Berlin. Bei 71 Prozent der größeren Transaktionen von Wohnungen sind zwischen 1999 und 2016 sogenannte Share Deals zum Einsatz gekommen. Als „größere Transaktionen“ sind dabei Verkäufe von 800 und mehr Wohneinheiten auf einmal gemeint. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen. Die  Zahlen stammen aus Datenbanken des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Bei einem Share Deal werden nicht die Wohnungen selbst verkauft, sondern Anteile an der Gesellschaft, der die Immobilien gehören. Wenn der erworbene Unternehmensanteil unter 95 Prozent liegt, müssen die Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen. Nur 36 Prozent der Share Deals zwischen 1999 und 2016 erreichten einen Anteil von über 95 Prozent. In 35 Prozent der Fälle wurden weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile verkauft. Insgesamt wechselten zwischen den Jahren 2000 und 2016 mehr als 5,4 Millionen Wohnungen im Rahmen von Deals zu mehr als 800 Wohneinheiten den Besitzer.

Dem Fiskus gehen durch Share Deals offenbar hohe Summen verloren

Bei kleineren Transaktionen kommen Share Deals seltener vor. Seit dem Jahr 2007 erhebt das BBSR Zahlen für Wohnungstransaktionen, die 100-800 Wohnungen auf einmal umfassen. Die Zahlen sind durchweg deutlich niedriger als bei den großen Deals: 33.500 Wohneinheiten wechselten im Spitzenjahr 2007 ihren Besitzer im Rahmen solcher kleinerer Share Deals. Im gleichen Jahr gingen 288.100 Wohnungen im Rahmen großer Deals an einen neuen Eigentümer.

Diese Zahlen machen deutlich, dass dem Fiskus durch solche Share Deals erhebliche Summen verloren gegangen sein müssen. Eine genaue Zahl dazu sei der Bundesregierung allerdings nicht bekannt, wie es in der Stellungnahme heißt. Zwar enthält die Stellungnahme auch Zahlen zur Entwicklung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer seit 1989. Schwankungen haben jedoch verschiedenste Gründe, unter anderem auch Erhöhungen des Steuersatzes. Hinzu kommt, dass der Steuersatz von den Ländern festgelegt wird und sich daher regional deutlich unterscheidet.

Steuerschlupfloch soll geschlossen werden

Derzeit denkt eine Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz der Länder über mögliche Wege nach, eine Umgehung der Grunderwerbsteuer mit Share Deals auszuschließen. Nach Angaben der Bundesregierung ist geplant, dass die Arbeitsgruppe auf der Finanzministerkonferenz am 19. Oktober ihren Abschlussbericht vorlegt.

„Es ist ungerecht, dass vorwiegend die kleinen Leute <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht grunderwerbsteuer-2016-mehreinnahmen-in-milliardenhoehe-3419 _blank external-link-new-window internal link in current>Grunderwerbsteuer zahlen müssen, während die großen Deals an der Steuer vorbei gehen“, findet der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wir hoffen, dass die Länder dieses Steuerschlupfloch tatsächlich bald schließen.“ Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya gibt zu bedenken: „Wenn alle zahlen müssten, auch die Großen, könnte die Grunderwerbsteuer für alle niedriger ausfallen, ohne dass der Staat mit weniger Einnahmen zurecht kommen müsste.“ Haus & Grund Rheinland verweist seit längerem darauf, dass insbesondere in NRW die hohe Grunderwerbsteuer vielen jungen Menschen den Weg ins Eigenheim deutlich erschwert. Genauso argumentierte auch der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, auf dem Landesverbandstag von Haus & Grund Rheinland am 1. April. Die Rede können Sie sich <link https: www.youtube.com _blank external-link-new-window internal link in current>hier als Video ansehen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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