Wahlprüfstein des Tages: Kommen Veränderungen am Mietrecht?

Können Vermieter zukünftig noch energetische Sanierungen vornehmen? Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat verschiedenste Vorschläge zur Reform des Mietrechts gemacht, einer davon: Modernisierungsmieterhöhungen sollen eingeschränkt werden. Bis zur Bundestagswahl liegt das Thema auf Eis. Und danach? Wie wird sich NRW im Bundesrat verhalten? Wir haben nachgefragt.

Können Vermieter zukünftig noch energetische Sanierungen vornehmen? Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat verschiedenste Vorschläge zur Reform des Mietrechts gemacht, einer davon: Modernisierungsmieterhöhungen sollen eingeschränkt werden. Bis zur Bundestagswahl liegt das Thema auf Eis. Und danach? Wie wird sich NRW im Bundesrat verhalten? Wir haben nachgefragt.

Düsseldorf. Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für eine Mietrechtsnovellierung vorgelegt. Danach soll der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre verlängert werden. Damit werden die Mieten „eingefroren“. Dies gilt aber nicht für die ständigen Erhöhungen von Handwerkerkosten, Kosten für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baukosten und ähnlichem.

Zudem sollen Modernisierungsmieterhöhungen eingeschränkt werden. Der Modernisierungssatz soll von 11 auf 8 Prozent reduziert werden. Die Erhöhung soll max. 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 8 Jahren betragen. Der Mieter kann einen Härtefalleinwand geltend machen, wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für die Bruttomiete gezahlt werden muss. Damit würde die politisch gewünschte energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien zum Erliegen kommen. Haus & Grund Rheinland wollte deswegen vor der Landtagswahl von den Parteien wissen: Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung einem derartigen Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen?

Das sagen die Parteien zur Zukunft des Mietrechts

Die Antworten der Parteien zum Wahlprüfstein „Mietrecht“ können Sie hier – ungekürzt – im originalen Wortlaut nachlesen:

Das sagt die CDU:

Wir wollen keine weiteren Verschärfungen des Mietrechts. Der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums „Gesetz zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften“ liegt Dank der Bundes-CDU zurzeit auf Eis. Es gilt jetzt, den Gesetzentwurf endgültig zu stoppen.

Das sagt die SPD:

Die vom Bundesjustizminister vorgelegte Mietrechtsnovelle wird von der NRWSPD unterstützt. Wir werden im Falle der Regierungsbeteiligung auch weiterhin dafür eintreten, diesem Gesetzgebungsprojekt im Bundestag wie im Bundesrat zuzustimmen. Die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien bleibt auch danach möglich. Hierzu gibt es umfangreiche Förderangebote des Bundes (KfW) wie des Landes (NRW.BANK).

Das sagt die FDP:

Die Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen betrachtet die Vorschläge des Bundesjustizministers Heiko Maas für eine weitere Mietrechtsnovelle mit großer Sorge. Sie zielen alle darauf ab, Mieterrechte zu erweitern, und vernachlässigen den Blick auf das ökonomisch Notwendige: Die sowohl für Mieter als auch für Vermieter wichtige Erhaltung der Wohnraumqualität. Dies gilt es politisch zu fördern. Die Erhaltung oder Verbesserung des Wohnraums wird aber beispielsweise durch eine Reduzierung des Modernisierungssatzes von 11 auf 8 Prozent vielfach unwirtschaftlich und erforderliche Investitionen werden ausbleiben. Auch die Verdoppelung des Betrachtungszeitraums für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre lehnen wir ab, weil sie manipulativ die Preisfunktion verzerrt. Eine derart gestaltete Mietrechtsnovelle werden die Freien Demokraten im Bundesrat nicht mittragen. Erforderlich ist dagegen die Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundprinzipien.

Das sagen Bündnis 90/Die Grünen:

Die Mietpreisbremse soll wirksam werden, indem eine wesentliche Ausnahme abgeschafft wird, so dass auch nach umfassender Modernisierung die Mietpreisbremse einzuhalten ist. Denn die Modernisierung von Wohnungen wird gerade in von der Mietpreisbremse adressierten angespannten Wohnungsmärkten oftmals dazu missbraucht, weniger zahlungskräftige Mieter fern zu halten und die Wohnung mit Blick auf Spekulationsgewinne teurer zu vermieten. Die Mieterinnen und Mieter sollen ihre durch Modernisierung entstandenen Mehrkosten mittelfristig durch Heizkosteneinsparungen ausgleichen können. Der Mietspiegel sollte dann energetisch sanierte Wohnungen durch einen Aufschlag "begünstigen". Das gesetzliche Mietminderungsrecht wollen wir so erweitern, dass Mieter auch die Miete mindern können, wenn ihre Vermieter die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungspflichten beziehungsweise Energiestandards nicht einhalten. Die klimafreundliche Umstellung der Heizanlage auf erneuerbare Brennstoffe soll immer von Energiesparmaßnahmen begleitet werden. Mieter sollen energetische Sanierungen anders als bisher bevorzugt dulden müssen, ohne finanziell überfordert zu werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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