Was tun, wenn sich der Mieter pflichtwidrig verhält?

Der Vorsitzende von Haus & Grund Grafschaft Moers e.V., Frank Heeg, freute sich über ein volles Haus. Circa 60 bis 70 Interessierte folgten der Einladung des Haus & Grund Eigentümervereins in die Räumlichkeiten der Gaststätte Nellen-Krause. Dort wurden sie vom Geschäftsführer des Vereins, Rechtsanwalt Michael Buser, in die Thematik des Abendseingeführt.

Der Vorsitzende von Haus & Grund Grafschaft Moers e.V., Frank Heeg, freute sich über ein volles Haus. Circa 60 bis 70 Interessierte folgten der Einladung des Haus & Grund Eigentümervereins in die Räumlichkeiten der Gaststätte Nellen-Krause. Dort wurden sie vom Geschäftsführer des Vereins, Rechtsanwalt Michael Buser, in die Thematik des Abendseingeführt.

Gerade in Zeiten, so der Geschäftsführer, in denen die aus der Immobilie zu erzielende Rendite vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten sowie höherer gesetzlicher Anforderungen immer geringer wird und gleichzeitig auch das Ausfallrisiko steigt, kann oftmals auch eine anfänglich nur kleine Störung sich schnell zu einem ausgewachsenem Problem entwickeln. Besonders unerfahrene Vermieter kann das schnell an die Grenze der wirtschaftlichen und auch psychischen Belastbarkeit bringen.

Der Rechtsanwalt erklärte den Teilnehmer sodann die dem Vermieter zur Verfügung stehenden Mittel und erläuterte anhand von zahlreichen Beispielen, wie sie sachgerecht zu verwenden sind. Ein besonderes Augenmerk ist vor allem schon im Vorfeld der Vermietung auf die Solvenz des Mieters zu richten. Buser gab zu bedenken, dass man dem Mieter ja immerhin ein Wirtschaftsgut im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich an die Hand gibt. Da sind € 17,00 für die Solvenzauskunft gut angelegtes Geld, um die schwarzen Schafe auszusieben. Bei einer Störung im laufenden Mietverhältnis ist es vor allem wichtig, schnell zu handeln, den Sachverhalt ausgiebig zu erforschen und sodann auf eine Störung das adäquate Gegenmittel einzusetzen. Im Übrigen können sich die Mitglieder auch jederzeit an die beiden Juristen des Vereins wenden.

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