Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen
Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen können ab 01. Januar 2011 angehoben werden. Es gelten neue Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Dies ist aufgrund der in den §§ 26 Abs. 4, 28 Abs. 5a sowie 41 Abs. 2 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung festgelegten Indexierung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen möglich.Alle Informationen dazu finden Sie in folgendem Merkblatt:
Merkblatt "Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen" (PDF, 80 KB)




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