Ab sofort: Neue Regeln für Immobilienmakler und -verwalter

Der August bringt dieses Jahr eine wichtige Änderung für alle, die Immobilieneigentum haben oder erwerben möchten. Denn ab jetzt gelten neue Regeln für Makler und für gewerbliche Immobilienverwalter. Ohne Berufszulassung und Weiterbildung geht jetzt nichts mehr. Die Neuregelung soll Eigentümern bessere Qualitätsstandards und mehr Schutz vor Fehlern bieten.

Der August bringt dieses Jahr eine wichtige Änderung für alle, die Immobilieneigentum haben oder erwerben möchten. Denn ab jetzt gelten neue Regeln für Makler und für gewerbliche Immobilienverwalter. Ohne Berufszulassung und Weiterbildung geht jetzt nichts mehr. Die Neuregelung soll Eigentümern bessere Qualitätsstandards und mehr Schutz vor Fehlern bieten.

Düsseldorf. Wer in Deutschland als Immobilienmakler oder -verwalter tätig ist, der muss ab sofort (1. August 2018) regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Vorgeschrieben sind 20 Stunden in drei Jahren. So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Verwalter und Makler über das nötige Fachwissen für ihre Tätigkeit verfügen und dieses Wissen auch auf dem aktuellen Stand der Dinge halten. Wer die vorgeschriebenen Fortbildungen nicht besucht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Fortbildungspflicht soll dem Schutz der Kunden dienen. Zunächst war sogar ein Sachkundenachweis geplant gewesen, konnte sich jedoch in der weiteren politischen Meinungsbildung letztlich nicht durchsetzen. Der Gesetzgeber hat Maklern und Verwaltern zugleich allerdings auch mehr Transparenz verordnet: Damit Verbraucher die Qualifikation ihres Dienstleisters einschätzen können, müssen Makler und Verwalter darüber informieren, welche Fortbildungen sie besucht haben.

Die Pflicht zur Weiterbildung erstreckt sich nicht nur auf Makler und Immobilienverwalter selbst. Auch deren Mitarbeiter sind davon betroffen. Der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass zumindest eine angemessene Zahl von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen entsprechende Fortbildungen absolvieren muss. Die Fortbildungspflicht macht eine Ausnahme: Wer einen staatlich anerkannten Abschluss vorweisen kann – etwa als Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt – muss in den ersten drei Jahren seiner Berufstätigkeit keine Weiterbildung machen.

Wohnimmobilienverwalter brauchen jetzt eine Berufszulassung

Und noch etwas ist neu: Bislang konnte sich jeder „Immobilienverwalter“ nennen – die Tätigkeit musste nur angezeigt werden. Ab heute gilt: Wer in Deutschland als gewerblicher Immobilienverwalter sein Geld verdienen möchte, der benötigt eine Berufszulassung. Betroffen sind sowohl WEG-Verwalter als auch Verwalter von Mietwohnraum. Sie bekommen die Erlaubnis für die Ausübung des Berufs unter drei Voraussetzungen: Ein Verwalter muss geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen und seine Zuverlässigkeit belegen.

Außerdem ist eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Sie muss eine Versicherungssumme von 500.000 Euro pro Versicherungsfall abdecken. Zugleich müssen pro Jahr Schadensfälle im Gesamtwert von einer Million Euro versichert sein. Die Versicherung soll die Eigentümer der verwalteten Immobilien vor finanziellen Schäden bewahren, die durch Fehler des Verwalters entstehen können.

Wer bereits als Verwalter von Wohnimmobilien tätig ist, fällt unter eine Übergangsregelung: Bis zum 1. März 2019 gibt der Gesetzgeber bereits aktiven Verwaltern Zeit, ihre Berufszulassung zu beantragen. Immobilienmakler müssen sich nicht weiter kümmern – für ihren Berufsstand gab es auch schon vorher die Verpflichtung, eine Berufszulassung einzuholen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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