Advent, Advent, die Wohnung brennt

Advent, Advent, die Wohnung brennt

Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr: Letztes Jahr mussten im Dezember in Deutschland nach Angaben der Versicherungswirtschaft rund 6.000 zusätzliche Brände gelöscht werden, dadurch entstanden Schäden von 27 Millionen Euro. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, was Eigentümer und Mieter zum Brandschutz zuhause tun sollten – auch in Bezug auf Rauchmelder.

Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr: Letztes Jahr mussten im Dezember in Deutschland nach Angaben der Versicherungswirtschaft rund 6.000 zusätzliche Brände gelöscht werden, dadurch entstanden Schäden von 27 Millionen Euro. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, was Eigentümer und Mieter zum Brandschutz zuhause tun sollten – auch in Bezug auf Rauchmelder.

Düsseldorf. In der Advents- und Weihnachtszeit brennt es in Deutschlands Haushalten besonders oft. Daran erinnert der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen und ruft zur Vorsicht auf: „Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben“, mahnt Verbandspräsident Konrad Adenauer. „Das klingt banal, aber nach den Erkenntnissen der Versicherungswirtschaft sind außer Acht gelassene Kerzen eine besonders häufige Brandursache. Speziell Adventskränze und Weihnachtsbäume geraten oft in Brand.“

Gerade am Weihnachtsbaum sollte man zu elektrischen Lichterketten greifen. „Es gibt auch längst LED-Kerzen für den Adventskranz, die das Flackern echter Kerzen imitieren und täuschend echt aussehen, den Kranz aber eben nicht entzünden können“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Wo doch echte Kerzen funkeln, sollten keine brennbaren Stoffe in der Nähe sein, wie etwa Vorhänge. Ständige Aufmerksamkeit sollte man zudem Kindern und Haustieren widmen, wenn Kerzen im Raum brennen.

Jetzt Rauchmelder überprüfen

Haus & Grund Rheinland Westfalen empfiehlt außerdem, alle Rauchwarnmelder im Haus auf ihre einwandfreie Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. Dazu reicht ein Knopfdruck. „Die Geräte sind in Nordrhein-Westfalen für Schlafräume und Flure, die als Rettungswege dienen, gesetzlich vorgeschrieben, aber auch in anderen Wohnräumen empfehlenswert“, erklärt Erik Uwe Amaya. Die Rauchmelder warnen frühzeitig vor einem Brandausbruch und helfen dadurch, Schäden zu minimieren und Leben zu retten.

„Bis zum 31. Dezember 2016 mussten alle Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden“, erinnert Amaya. „Die damals fristgerecht installierten Geräte sind inzwischen schon ziemlich alt. Umso wichtiger ist es, eine Funktionsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis die Batterie oder bei fest installierter Batterie das ganze Gerät auszutauschen.“ Für Mietwohnungen gilt: Mieter müssen für Funktionsprüfung, Wartung und Batteriewechsel sorgen, sofern der Vermieter das nicht selbst übernimmt. Für die Anschaffung eines neuen Rauchmelders ist allerdings der Vermieter zuständig.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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