Bundesrat stellt Weichen in der Klimapolitik

Der Bundesrat hat am Freitag (29. November 2019) einige Weichen in der Klimapolitik gestellt. Der Emissionshandel zur Verringerung des CO2-Ausstoßes stand ebenso auf der Agenda wie das Bundes-Klimaschutzgesetz und die steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungen im Gebäudebestand. Am Ende wurden die Erschwernisse beschlossen, die Förderung vertagt.

Der Bundesrat hat am Freitag (29. November 2019) einige Weichen in der Klimapolitik gestellt. Der Emissionshandel zur Verringerung des CO2-Ausstoßes stand ebenso auf der Agenda wie das Bundes-Klimaschutzgesetz und die steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungen im Gebäudebestand. Am Ende wurden die Erschwernisse beschlossen, die Förderung vertagt.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (29. November 2019) zahlreiche Entscheidungen getroffen, die auch Eigentümer und Vermieter betreffen. So verabschiedete die Länderkammer etwa das Bundes-Klimaschutzgesetz. Es verpflichtet Deutschland zu einer Verringerung des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent bis zum Jahr 2030. Für jeden einzelnen Sektor schreibt das Gesetz eigene Zielmarken vor. Davon ist auch der Gebäudesektor betroffen. Seine zulässige Emissionsmenge soll von 118 Millionen Tonnen im Jahr 2020 auf 70 Millionen Tonnen im Jahr 2030 reduziert werden.

Die genauen Emissionswerte der einzelnen Sektoren soll das Bundesumweltamt Jahr für Jahr feststellen und im März darauf bekannt machen. Falls ein Sektor sein Ziel nicht erreicht, verpflichtet das Klimaschutzgesetz die Bundesregierung dazu, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorzulegen. Allerdings dürfen Emissionswerte auch sektorübergreifend verrechnet werden. Übertrifft ein Sektor seine Einsparziele, ist einem anderen Sektor also ein gewisses Verfehlen der eigenen Zielmarke möglich.

CO2-Ausstoß: Emissionshandel kommt

Eine direkte Rechtswirkung für private Eigentümer hat dieses Gesetz nicht, es betrifft sie nur mittelbar. Gleiches gilt für ein anderes Gesetz, das am Freitag ebenfalls den Bundesrat passierte: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die CO2-Bepreisung über einen Emissionshandel (wir berichteten). Wer mit Heizöl, Kohle, Flüssiggas, Erdgas, Benzin oder Diesel handelt, muss für den CO2-Ausstoß dieser Stoffe künftig ein Emissionszertifikat erwerben.

Das Zertifikat soll zunächst (2021) 10 Euro pro Tonne kosten. Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro pro Tonne ansteigen. Ab 2026 werden die Zertifikate dann versteigert, wobei ein Mindestpreis von 35 und ein Höchstpreis von 60 Euro gilt. Die Händler werden die Kosten als Preissteigerungen an die Verbraucher weitergeben. Dadurch wird die Beheizung von Gebäuden teurer, was Eigentümer zu Einsparmaßnahmen bewegen soll. Weil das hohe Kosten verursacht, ist im Gegenzug eine steuerliche Förderung energetischer Modernisierungen angedacht.

Steuerpakt zum Klimaschutz muss in den Vermittlungsausschuss

Genau diese Förderung hat der Bundesrat am Freitag allerdings nicht beschlossen, sondern in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder wollen eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs erreichen. Sie sehen sich durch die Pläne finanziell vom Bund übervorteilt: Während die steuerliche Förderung zu Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer führt, welche die Länder unmittelbar treffen, gehen die Steuermehreinnahmen aus dem Klimapaket an den Länderkassen vorbei.

Außerdem wurde unter anderem eine fehlende Abstimmung mit der bestehenden KfW-Förderung kritisiert. Konkret bleiben damit vorerst im Vermittlungsausschuss hängen: Die Anhebung der Pendlerpauschale, die Mobilitätsprämie für Geringverdiener, der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Bahnfahrkarten, ein besonderer Grundsteuer-Hebesatz auf Sondergebiete für Windkraftanalgen sowie eben die steuerliche Förderung energetischer Modernisierungen privater Wohnungseigentümer (hierbei geht es nur um Selbstnutzer).

Fordern ohne Fördern: Eigentümer enttäuscht

Bei Haus & Grund Rheinland Westfalen treffen die Beschlüsse des Bundesrats auf Unverständnis: „Jetzt sind die Verschärfungen beim Klimaschutz beschlossene Sache, aber ob und in welcher Form eine steuerliche Förderung für Eigentümer kommt, bleibt unklar“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen meint: „Beim Klimapaket gehören das Fordern von CO2-Einsparungen und das Fördern von Maßnahmen dazu untrennbar zusammen. Jetzt hat der Bundesrat aber das Fordern ohne Fördern beschlossen.“

Dabei könnten die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sich durchaus über längere Zeit hinziehen. Gerade die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen steht seit vielen Jahren auf der politischen Agenda und ist bislang nie umgesetzt worden – was nicht zuletzt am Widerstand einiger Bundesländer gelegen hat. „Die Politik muss hier endlich liefern, sonst wird Wohnen unbezahlbar“, warnt Amaya.

Eine Stellungnahem von Haus & Grund zur geplanten steuerlichen Förderung lesen Sie hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv