Bundesregierung hat Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Bislang muss sich der energetische Standard von Gebäuden in Deutschland nach verschiedenen Vorschriften richten. Das hat jetzt ein Ende: Ein Gebäudeenergiegesetz soll alle bisher zum Thema existierenden Vorschriften ersetzen. Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf für das Gesetz beschlossen. Auf weitere Verschärfungen der Standards wurde dabei zunächst verzichtet.

Bislang muss sich der energetische Standard von Gebäuden in Deutschland nach verschiedenen Vorschriften richten. Das hat jetzt ein Ende: Ein Gebäudeenergiegesetz soll alle bisher zum Thema existierenden Vorschriften ersetzen. Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf für das Gesetz beschlossen. Auf weitere Verschärfungen der Standards wurde dabei zunächst verzichtet.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (23. Oktober 2019) das lang erwartete Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Darin werden die Vorschriften aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) zusammengefasst. Haus & Grund Rheinland Westfalen liegt der Gesetzentwurf bereits vor.

Damit wird erstmals ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Regelwerk geschaffen für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Häusern. Die Handhabung der rechtlichen Vorgaben in diesen Bereichen wird dadurch erleichtert und der bürokratische Aufwand reduziert.

Die Tage der Ölheizung sind gezählt

Zugleich ging der Gesetzgeber nach Einschätzung von Haus & Grund Deutschland mit Augenmaß vor: Das GEG setzt zwar vollständig die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und integriert eine Regelung für Niedrigstenergiegebäude in das Energieeinsparrecht. Aber: Die derzeit gültigen Anforderungen für Neubauten und Sanierung bleiben unverändert. Von Verschärfungen im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 hat man also bewusst abgesehen.

Erst im Jahr 2023 soll das Anforderungsniveau erneut überprüft werden. Zugleich wurde allerdings auch das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Verbot für die Ölheizung in den Gesetzentwurf mit aufgenommen. Ab dem Jahr 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, es sei denn, das Gebäude kann weder an das Gas- oder Fernwärmenetz angeschlossen, noch mit erneuerbarer Energie beheizt werden.

Eigentümer begrüßen das Gebäudeenergiegesetz

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die vom Bundeskabinett beschlossene Zusammenführung energetischer Vorgaben für Wohngebäude. „Das Nebeneinander unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen hat mit dem Gebäudeenergiegesetz nun endlich ein Ende“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Mit Blick auf den ebenfalls beschlossenen Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor forderte Warnecke, die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. Die Bundesregierung habe entschieden, mit einem geringen CO2-Preis behutsam in den Emissionshandel einzusteigen, um den Eigentümern die Umstellung auf eine CO2-freie Wärmeversorgung zu erleichtern.

„Das bedeutet aber auch, dass mit zunehmender Wirkung des CO2-Zertifikatepreises das Ordnungsrecht reduziert und in spätestens zehn Jahren gänzlich wegfallen muss“, forderte Warnecke. Das Nebeneinander von einem CO2-Marktpreis und Ordnungsrecht mache ökologisch und ökonomisch keinen Sinn. Das Gebäudeenergiegesetz muss jetzt nur noch vom Bundestag beschlossen werden, durch den Bundesrat muss es dagegen nicht.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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