Gewerberaummieten: Befristet niedrigere Umsatzsteuer beachten

Vorsicht: Wer an Gewerbetreibende vermietet, hat es mitunter mit einem Mietverhältnis zu tun, das der Umsatzbesteuerung unterliegt. Die befristete Senkung der Steuer wegen der Corona-Situation könnte dazu führen, dass Vermieter vom Mieter nur noch 16 Prozent einnehmen, aber 19 Prozent ans Finanzamt abführen müssen – wenn die Mietvertragliche Regelung nicht angepasst wird.

Vorsicht: Wer an Gewerbetreibende vermietet, hat es mitunter mit einem Mietverhältnis zu tun, das der Umsatzbesteuerung unterliegt. Die befristete Senkung der Steuer wegen der Corona-Situation könnte dazu führen, dass Vermieter vom Mieter nur noch 16 Prozent einnehmen, aber 19 Prozent ans Finanzamt abführen müssen – wenn die Mietvertragliche Regelung nicht angepasst wird.

Berlin. Für Mietverhältnisse, die der Umsatzbesteuerung unterliegen, sollte schnellstmöglich vor dem 30. Juni 2020 eine Anpassung an die vorübergehende Umsatzsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent erfolgen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Vermieter die fälschlich ausgewiesenen 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Mieter nur 16 Prozent Umsatzsteuer entrichtet.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Enthalte ein Gewerbemietvertrag keine konkrete Angabe zum Steuersatz, sondern nur einen Passus wie „gesetzliche Mehrwertsteuer“, könne die den Mietvertrag ergänzende Dauerrechnung einfach von 19 Prozent auf 16 Prozent umgestellt werden. Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten nach Möglichkeit zeitlich befristet geändert werden.

Nach Angaben des Verbandes gibt es keine Pflicht zur automatischen Senkung des Mietzinses. Die Mietzinsanpassung sei eine Frage der bestehenden mietvertraglichen Regelung. Ist – wie zumeist – eine Nettomiete vereinbart, hat eine Anpassung des vom Mieter zu zahlenden Betrags zu erfolgen. Enthält der Mietvertrag eine Vereinbarung über eine Bruttomiete, bewirkt die Senkung des Mehrwertsteuersatzes eine vorübergehende Erhöhung der Nettomiete.

Betroffene Vermieter finden Hilfe und Beratung bei Ihrem örtlichen Verein von Haus & Grund.

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