Grillparty und Nachbarschaft: Was ist erlaubt?

Einen Sommerabend mit Freunden am Grill zu verbringen ist eine feine Sache. Sich mit den Nachbarn gut zu verstehen allerdings auch. Beides unter einen Hut zu bekommen, das ist die Herausforderung für Grillfreunde. Denn nicht jeder ist begeistert, wenn Rauchschwaden über den Gartenzaun ziehen. Haus & Grund Rheinland gibt deshalb Tipps, was Eigentümer und Mieter beachten sollten.

Einen Sommerabend mit Freunden am Grill zu verbringen ist eine feine Sache. Sich mit den Nachbarn gut zu verstehen allerdings auch. Beides unter einen Hut zu bekommen, das ist die Herausforderung für Grillfreunde. Denn nicht jeder ist begeistert, wenn Rauchschwaden über den Gartenzaun ziehen. Haus & Grund Rheinland gibt deshalb Tipps, was Eigentümer und Mieter beachten sollten.

Düsseldorf. „Grundsätzlich gilt: Rauch und Grillgeruch dürfen den Nachbarn nicht belästigen“, stellt Prof. Dr. Peter Rasche fest. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland ergänzt: „Wenn sich die Nachbarn belästigt fühlen, kann das Grillen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden.“ Um Ärger zu vermeiden, ist ein rechtzeitiges Gespräch mit den Nachbarn sinnvoll. Sie können sich dann darauf einstellen und rechtzeitig die Fenster schließen. Wer zu dicht an den Nachbarn wohnt, kann natürlich auch auf einen öffentlichen Grillplatz oder einen Park ausweichen, wo das Grillen erlaubt ist. Solche Möglichkeiten gibt es in vielen Kommunen.

Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland räumt indes mit einem populären Irrtum auf. „Es gibt keine klare Regelung, wie oft im Jahr das Grillen erlaubt ist“, erklärt der Jurist. „Die Rechtsprechung der Gerichte hat im Laufe der Jahre sehr unterschiedliche Urteile dazu gefällt, was Nachbarn tolerieren müssen und was nicht mehr.“ Am besten vermeidet man daher einen Rechtsstreit und spricht mit den Nachbarn darüber, wie viel Grillen für sie okay ist. Klar geregelt ist dagegen, dass die Grillparty ab 22 Uhr die Nachtruhe der Nachbarn zu respektieren hat. Amayas Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“

Wer auf Balkon oder Terrasse eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, braucht einen Elektrogrill. „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der Brandgefahr nicht erlaubt“, warnt Peter Rasche. In jedem Fall sollte dem elektrischen Grillabend aber ein Blick in die Hausordnung bzw. den Mietvertrag vorausgehen: „In Mehrfamilienhäusern verbietet die Hausordnung oder der Mietvertrag mitunter das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett.“ Durch die große Nähe ist es schließlich kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. „Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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