Grundlagen-Seminar zur Betriebskostenabrechnung: Und wieder grüßt die Abrechnungsfrist!

Großer Andrang zum Informationsabend von Haus & Grund Grafschaft Moers e.V.: Zum Informationsabend in Rheinhausen durften Herr Dr. Horsters, Beiratsmitglied und Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers, eine Vielzahl interessierter Eigentümer begrüßen.

Kompetente Beratung zu Betriebskosten bei Haus & Grund Grafschaft Moers (v.l.): RA Michael Buser (Geschäftsführer), Dr. Hans-Joachim Horsters (Beiratsmitglied)

Großer Andrang zum Informationsabend von Haus & Grund Grafschaft Moers e.V.: Zum Informationsabend in Rheinhausen durften Herr Dr. Horsters, Beiratsmitglied und Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers, eine Vielzahl interessierter Eigentümer begrüßen.

Moers. Buser referierte auch zum Hauptthema des Abends, den Grundlagen der Betriebskostenabrechnung. Er betonte insbesondere die wirtschaftliche Relevanz der Betriebskosten. Diese haben sich auch aufgrund staatlicher Eingriffe zu einer zweiten Miete entwickelt, weswegen die Mieter verstärkt prüfen, ob sie auch alles zahlen müssen, was in der Abrechnung umgelegt wird. Hinzu treten sodann noch die erheblichen Anforderungen an die formelle und auch materielle Rechtmäßigkeit der Abrechnung. „Bereits kleine Fehler bei Vertragsschluss oder im Rahmen der Abrechnung können zu erheblichen Ausfällen für den vermietenden Eigentümer führen.“, erläuterte Buser.

Der Rechtsanwalt führte sodann in die Tiefen des Betriebskostenrechts ein. Dabei betonte er, dass eine Abrechnung spätestens innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums dem Mieter mitzuteilen ist, da ansonsten der Vermieter mit den  Nachforderungen ausgeschlossen wird. Besonderer Wert ist außerdem darauf zu legen, dass die Zählerstände immer zu Beginn und zum Ende eines Abrechnungszeitraums, am besten mit Zeugen abgelesen werden. Gleichzeitig ermunterte Buser die Mitglieder, sich bei Fragen jederzeit an den Verein zu wenden, der neben der Beratung im Übrigen auch anbietet, Betriebskostenabrechnungen für die Mitglieder zu erstellen.

Datenschutz im Mietrecht: Komplizierte Angelegenheit

Sodann erläuterte Rechtsanwalt Spitzer, Rechtsberater bei Haus & Grund, die doch recht komplizierten datenschutzrechtlichen Vorgaben im Mietrecht. Er beruhigte aber zugleich damit, dass niemand in Panik geraten müsse. Bei Haus & Grund stünden die erforderlichen Formblätter und Informationen für die Mitglieder parat.

Buser kritisierte: „Durch die ständig neuen Auflagen wird der Vermieter gezwungen, einen immer höheren Aufwand zu betreiben. Da muss man sich nicht wundern, wenn viele private Vermieter sich enttäuscht vom Wohnungsmarkt und insbesondere vom Neubau abwenden.“

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