Kein Rundfunkbeitrag mehr für Zweitwohnung: Jetzt Antrag stellen!

Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss bisher den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen. Das ist verfassungswidrig – so hat es das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli entschieden. Damit war der Weg frei für ein Ende der Doppelzahlung. Ab sofort können Eigentümer mit Nebenwohnung ihre Befreiung von der zweifachen Gebührenlast beantragen – wir erklären, wie das funktioniert.

Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss bisher den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen. Das ist verfassungswidrig – so hat es das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli entschieden. Damit war der Weg frei für ein Ende der Doppelzahlung. Ab sofort können Eigentümer mit Nebenwohnung ihre Befreiung von der zweifachen Gebührenlast beantragen – wir erklären, wie das funktioniert.

Düsseldorf. Eigentümer einer Zweitwohnung müssen keinen zweifachen Rundfunkbeitrag mehr zahlen. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht vor knapp einem Monat getroffen – wir  berichteten. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – Nachfolgeorganisation der Gebühreneinzugsstelle GEZ – hat jetzt auf das Urteil reagiert. Ab sofort stellt man ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem Betroffene die Befreiung ihrer Zweitwohnung vom Beitrag unkompliziert beantragen können.

Möglich ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 18. Juli 2018 – jenem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt hat. Wer die Befreiung beantragt, muss nachweisen, dass eine Hauptwohnung und eine Nebenwohnung auf ihn angemeldet sind. Dem Antragsformular liegt praktischer Weise eine Anleitung bei, um den Antragstellern das korrekte Ausfüllen des Formulars zu erleichtern. Eigentümer einer Zweitwohnung können das Formular online herunterladen oder den Beitragsservice um eine Zusendung per Post bitten.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Formular erleichtert Antrag

Rein rechtlich gesehen war es bereits unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil möglich, einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag zu stellen. Dazu mussten die Antragsteller bisher jedoch selbst einen Brief an den Beitragsservice formulieren. Wer bereits einen solchen selbstgeschriebenen Antrag gestellt hat, muss jetzt nicht auch noch das neue Formular einreichen. Falls Angaben fehlten, werde man die Antragsteller anschreiben, versicherte der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In seinem Urteil vom 18. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die doppelte Beitragszahlung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Schließlich könnten auch Zweitwohnungseigentümer den Rundfunk nur einmal nutzen. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2020 Zeit gegeben, die Regelungen zum Rundfunkbeitrag an das Urteil anzupassen. Bis diese Änderung der Rechtslage in Kraft getreten ist, erfolgt die Befreiung der Zweitwohnungsbesitzer auf Antrag.

Eigentümer einer Zweitwohnung können das Antragsformular hier herunterladen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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