Mehr Transparenz: NRW veröffentlicht Immobilienrichtwerte im Internet

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, der vor allem aus den Grundstückskaufpreisen abgeleitet wird. Zusammen mit den Grundstücksmarktberichten können die Bodenrichtwerte in NRW schon länger über das Portal boris.nrw online von Jedermann eingesehen werden. Jetzt kommen dort auch sogenannte Immobilienrichtwerte hinzu.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, der vor allem aus den Grundstückskaufpreisen abgeleitet wird. Zusammen mit den Grundstücksmarktberichten können die Bodenrichtwerte in NRW schon länger über das Portal boris.nrw online von Jedermann eingesehen werden. Jetzt kommen dort auch sogenannte Immobilienrichtwerte hinzu.

Düsseldorf. Über das Online-Portal www.boris.nrw.de können Interessierte künftig nicht nur die Bodenrichtwerte und die Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse einsehen. Schrittweise sollen nunmehr auch sogenannte Immobilienrichtwerte dort verfügbar gemacht werden. „Der Immobilienrichtwert gilt für sogenannte Normobjekte, also für in einer bestimmten Lage typische, aber fiktive Immobilien, die detailliert beschriebene Grundstücksmerkmale aufweisen“, wie das zuständige NRW-Innenministerium hierzu erklärt.

„Diese Normobjekte werden als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke herangezogen und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung der Immobilien.“ Das Ziel der Maßnahme: Mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit bei der Immobilienbewertung in Nordrhein-Westfalen. Dazu hat das Land die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung reformiert. Die Novelle ist bereits Ende 2020 in Kraft getreten, wie das zuständige Innenministerium kürzlich mitgeteilt hat.

Mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit

Die Reform gibt einheitliche Standards für die Datenermittlung bei der Erstellung von Wertgutachten für Grundstücke und Immobilien vor. Von der weitgehenden Standardisierung verspricht sich die Landesregierung hochwertigere und besser vergleichbare Daten zum Wert der Objekte. Im Sinne größtmöglicher Transparenz werden die Daten für alle Interessierten ohne Registrierung frei im Internet verfügbar gemacht.

Perspektivisch soll die Standardisierung nach und nach automatisierte Auskünfte über die Grundstücks- und Immobilienwerte ermöglichen. Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht darin einen weiteren Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung und verspricht sich davon einen Gewinn für Bürger und Unternehmen: „Wenn sie Grundstücke und Immobilien erwerben möchten, stehen nun noch transparentere und noch verlässlichere Angaben zu Kaufpreisen zur Verfügung.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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