Mietrechtsentwurf von Barley ist offener Angriff auf private Vermieter

Kurz vor ihrem Weggang nach Brüssel sorgt Bundesjustizministerin Barley mit Vorschlägen zur Mietpreisbremse für Aufregung. Die Länder sollen das Instrument künftig ohne nähere Begründung einführen können. Mieter könnten auch nach Auszug noch Geld zurückfordern. Dadurch ist die Altersvorsorge von 4 Millionen privaten Kleinvermietern bedroht.

Katarina Barley (SPD) will die Mietpreisbremse verschärfen (Foto: Photothek Thomas Koehler, Montage Haus & Grund Rheinland Westfalen).

Kurz vor ihrem Weggang nach Brüssel sorgt Bundesjustizministerin Barley mit Vorschlägen zur Mietpreisbremse für Aufregung. Die Länder sollen das Instrument künftig ohne nähere Begründung einführen können. Mieter könnten auch nach Auszug noch Geld zurückfordern. Dadurch ist die Altersvorsorge von 4 Millionen privaten Kleinvermietern bedroht.

Berlin. „Die neuesten Mietrechtsideen von Noch-Bundesjustizministerin Barley sind ein sehr offen formulierter Angriff auf alle privaten Vermieter.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die von der Ministerin vorgestellten Pläne. Die rund 4 Millionen privaten Vermieter stehen in der Mitte der Gesellschaft. Sie sind seit vielen Jahrzehnten die tragende Säule der guten Wohnraumversorgung und sorgen selbst für ihr Alter vor.

Sie schaffen so erst die Grundlage, dass sich der Sozialstaat Schwächeren widmen kann. „Als Dank dafür wirft Frau Barley ihnen nun ein Gesetz vor die Füße, das viele zwingen wird, die Vermietung aufzugeben. Eine SPD, die sich als Volkspartei verstehen will, darf das nicht zulassen“, sagte Warnecke. In dem Gesetzentwurf von Justizministerin Barley werden mit Unterstellungen und bloßen Behauptungen weitreichende Eingriffe in das Mietrecht allein zulasten der Vermieter begründet.

Mietpreisbremse künftig ohne Begründung?

Zudem will das Ministerium den Ländern künftig eine detaillierte Begründung für den Einsatz der Mietpreisbremse ersparen. Das sei zu aufwendig und zu schwer. Zugleich sollen die Vermieter aber auch noch nachdem der Mieter ausgezogen ist, mit Rückforderungen rechnen müssen, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete am Beginn des Mietverhältnisses nicht centgenau ermittelt haben.

„So etwas schürt Politikverdrossenheit und gefährdet den sozialen Frieden in diesem Land“, gab Warnecke zu bedenken. Statt die verfassungswidrige Mietpreisbremse – wie von Ministerin Barley vorgeschlagen – zu verlängern, müsse sie schnellstmöglich abgeschafft werden.

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