Vermieter fordern Hilfsfonds „Wohnen“ für NRW

Seit dem 1. April gilt das Mietenmoratorium wegen des Coronavirus. Viele Mieter haben ihren Vermietern bereits angekündigt, die Miete zunächst nicht mehr zahlen zu können. Die Fragen der Vermieter dazu machen schon jetzt 50 Prozent des Beratungsaufkommens bei Haus & Grund Moers aus. Der Verein fordert einen Hilfsfonds.

Seit dem 1. April gilt das Mietenmoratorium wegen des Coronavirus. Viele Mieter haben ihren Vermietern bereits angekündigt, die Miete zunächst nicht mehr zahlen zu können. Die Fragen der Vermieter dazu machen schon jetzt 50 Prozent des Beratungsaufkommens bei Haus & Grund Moers aus. Der Verein fordert einen Hilfsfonds.

Moers. „Durch die Corona-Pandemie drohen Mieter und Vermieter gleichermaßen in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Deswegen appellieren wir an die Politik, einen Sicherungsfonds „Wohnen“ einzurichten“, erklärt Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers. Der Deutsche Mieterbund NRW unterstützt das Vorhaben ebenfalls.

„Wenn Mieter wegen der Corona-Krise die Miete ganz oder teilweise schuldig bleiben, sollen sie bei dem Hilfsfonds eine Übernahme ihrer Mietzahlung beantragen können“, erklärt Buser die Idee. Der Rechtsanwalt warnt: „Die Corona-Pandemie führt dazu, dass viele Mieterhaushalte Einkommensausfälle erleiden, wodurch es zu Mietrückständen kommt.“ Grundsätzlich gilt, dass der Mieter auch weiterhin verpflichtet ist, die Miete fristgerecht zu zahlen. Er kommt bei Nichtzahlung in Verzug. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise lediglich bestimmt, dass der Vermieter das Mietverhältnis aufgrund eines Zahlungsverzugs vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht kündigen kann, sofern vom Mieter der Zusammenhang zwischen der Covid-19-Pandemie und der Nichtleistung glaubhaft gemacht wird. Der Mieter muss die Miete samt Zinsen also nachzahlen. Das wird nicht für alle so einfach sein.

Der Fonds soll bei Mietausfall wegen COVID-19 einspringen und die Miete in Form eines Zuschusses oder zinslosen Darlehens übernehmen. Die Zahlung sollte direkt an den Vermieter fließen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten. „Ohne eine solche finanzielle Unterstützung besteht die Gefahr, dass viele Mieter nach der Pandemie den Mietrückstand nicht oder nur teilweise ausgleichen können. Für diese Lücke brauchen wir den solidarischen Hilfsfonds“, macht Buser klar.

Er ergänzt: „Die privaten Vermieter und die Mieter dürfen mit den finanziellen Folgen der Corona-Situation nicht im Stich gelassen werden“. Gerade die vielen privaten Kleinvermieter hätten meist keine Rücklagen, um längere Mietausfälle zu verkraften. „Bei ehemaligen Selbstständigen sind die Mieteinnahmen oft die Rente“, gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. Von den 3,9 Millionen Privatvermietern in Deutschland sind 40 Prozent Ruheständler.

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