Was tun, wenn’s brennt? Einladung zur Infoveranstaltung

Der bei weitem größte Teil der Mietverhältnisse verläuft zwischen Vermieter und Mieter in beiderseitigem Einvernehmen. Verhält sich jedoch ein Mieter pflichtwidrig kann sich das für den Vermieter schnell zu einem großen Problem entwickeln, dass nicht nur eine psychische, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen kann.

Der bei weitem größte Teil der Mietverhältnisse verläuft zwischen Vermieter und Mieter in beiderseitigem Einvernehmen. Verhält sich jedoch ein Mieter pflichtwidrig kann sich das für den Vermieter schnell zu einem großen Problem entwickeln, dass nicht nur eine psychische, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen kann.

„Daher ist es umso wichtiger“ so Michael Buser, seines Zeichens Geschäftsführers des Vereins Haus- und Grund Grafschaft Moers „schon bei den kleinsten Anzeichen einer Unregelmäßigkeit die Sinne zu schärfen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu ergreifen“. Das richtige Verhalten zum richtigen Zeitpunkt kann oftmals schon eine langwierige Auseinandersetzung oder sogar den Gang vor die Gerichte ersparen.

Wie dies gelingen kann, wird Rechtsanwalt Buser allen interessierten Eigentümern am 17. November 2016 ab 18.30 Uhr in der Gaststätte Nellen-Krause, Hochemmericher Straße 2 in Rheinhausen vermitteln. Zusätzlich wird Herr Rechtsanwalt Matthias Spitzer, Rechtsberater bei Haus & Grund, über die ab dem 1. Januar 2017 geltende Rauchwarnmelderpflicht informieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

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