Rauchwarnmelder

Übergabeprotokoll-Rauchwarnmelder

Inhalte des Protokolls:

  • Die vorgenannten Rauchmelder wurden gemeinsam auf Funktionsfähigkeit überprüft.
  • Der Mieter wurde auf seine Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hingewiesen.
  • Der Mieter sichert zu, dem Vermieter eine veränderte Raumnutzung anzuzeigen, sofern Räume, welche bislang nicht mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sind, zukünftig als Schlafräume genutzt werden sollen.

Download: Übergabeprotokoll-Rauchwarnmelder