Musterschreiben für RAG-Erstattungsansprüche bei Bergschäden

Musterschreiben für RAG-Erstattungsansprüche bei Bergschäden

Haus & Grund Grafschaft Moers setzt sich derzeit intensiv mit den neuen Deichgebühren des Deichverbandes Duisburg-Xanten auseinander. Viele Eigentümer aus Moers, Kamp-Lintfort und Duisburg berichten, dass sie die Bescheide überraschend erhalten haben – ohne vorherige Information oder Hinweise auf die bevorstehenden Kosten. Rechtlich reicht zwar eine Veröffentlichung im Amtsblatt aus, für die Betroffenen war dies aber kaum erkennbar.

Haus & Grund Grafschaft Moers setzt sich derzeit intensiv mit den neuen Deichgebühren des Deichverbandes Duisburg-Xanten auseinander. Viele Eigentümer aus Moers, Kamp-Lintfort und Duisburg berichten, dass sie die Bescheide überraschend erhalten haben – ohne vorherige Information oder Hinweise auf die bevorstehenden Kosten. Rechtlich reicht zwar eine Veröffentlichung im Amtsblatt aus, für die Betroffenen war dies aber kaum erkennbar.

Die neue Gebühr wird jedes Jahr fällig und belastet Eigentümer und Mieter zusätzlich. Eine Vorbereitung oder Planung war für die meisten nicht möglich. Besonders stark betroffen sind Gebiete, in denen der Boden durch den früheren Bergbau abgesunken ist und die nun als gefährdeter eingestuft werden. In Kamp-Lintfort betrifft dies nach Schätzungen rund 17.500 Grundstücke. Hier drängt sich eine Übernahme der Kosten durch die RAG auf.

Unklar ist weiterhin die Rolle der RAG. Der Deichverband hat erklärt, dass die RAG einen Teil der Kosten in Bergschadensgebieten übernehmen wolle. Nach Rückfrage bei der RAG konnte dies jedoch nicht bestätigt werden. Es gibt keine schriftliche Zusage. Eigentümer müssen die Gebühren also zunächst selbst bezahlen, ohne zu wissen, ob sie später Geld zurückerhalten.

Mehrere Mitglieder haben außerdem berichtet, dass offenbar nicht alle beitragspflichtigen Grundstücke angeschrieben wurden. Wenn dies stimmt, wäre die Berechnung für alle Bescheide fehlerhaft. Denn der Gebührensatz ergibt sich aus der Gesamtfläche aller betroffenen Grundstücke. Wird Fläche übersehen, stimmt der Beitrag nicht.

Haus & Grund Grafschaft Moers begleitet die Situation aufmerksam und unterstützt seine Mitglieder bei Rückfragen, Widersprüchen und weiteren Schritten. Für Betroffene, die wegen Bergschäden Ansprüche gegen die RAG geltend machen wollen, stehen anwenderfertige Musterschreiben und persönliche Beratung zur Verfügung. Diese können von Mitgliedern direkt bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

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