Der DMB Rhein Ruhr e.V. und Haus & Grund Grafschaft Moers e.V. haben die neuen Mietspiegel 2025 für die Kommunen Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Rheurdt, Issum, Alpen, Sonsbeck, Kerken, Wachtendonk und Xanten vorgestellt. Dieser wurde auf Basis von Daten aus Neuvertragsabschlüssen und Mietanpassungen durch Frau Sonja Herzberg vom Deutschen Mieterbund und Markus Kruse von Haus & Grund auf Grund Ihrer Expertise des lokalen Wohnungsmarktes entwickelt.
Herzberg und Kruse, die über umfassende Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt verfügen, verständigten sich im Rahmen ihrer täglichen Praxis auf diese ortsüblichen Mieten. Ihre Analysen spiegeln die realen Bedingungen des Mietmarktes wider.
So seien die Mieten in den letzten Jahren entsprechend der Marktlage insbesondere auch entsprechend der allgemeinen Inflation, steigenden Zinsen und den darüber hinaus immer weiter steigenden Handwerker und Baukosten erheblich angehoben worden, so der Vorsitzende des Mieterbundes Rhein-Ruhr Rechtsanwalt Stefan Salecker.
Aus Sicht des Haus & Grund Geschäftsführers Markus Kruse wirkten sich die Mietsteigerungen der letzten Jahre nunmehr verstärkt auf den Mietspiegel aus. Auf der anderen Seite habe man am Niederrhein nach wie vor einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Von den Mieten in den Hotspots sei man immer noch weit entfernt. Kruse benannte darüber hinaus die öffentlichen Abgaben und sonstigen Betriebskosten als wahre Preistreiber. Dieses zeige sich auch im aktuellen Wohnkostenbericht 2024 des Verbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Im Vergleich zu den Vorjahren wurden im neuen Mietspiegel wichtige Anpassungen vorgenommen, um den aktuellen Standards und Bedürfnissen des Wohnungsmarkts gerecht zu werden. Abweichend vom alten Mietspiegel wurden folgende Änderungen eingeführt:
- Abschläge für Wohnungen mit Nachtstromspeicherheizungen und Internetverbindungen, die unterhalb der Anforderungen der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung liegen.
- Neue Zuschläge für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sowie für Wohnungen, die überwiegend mit regenerativen Energien beheizt werden.
- Streichung von Zuschlägen für Einbaumöbel und Heizungsverkleidungen in den Regelbeispielen des Mietspiegels.
„Der neue Mietspiegel bildet nicht nur die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt ab, sondern berücksichtigt auch die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit“, erklärten Herzberg und Kruse. „Diese neuen Regelungen tragen zur Schaffung eines fairen und modernen Mietmarktes bei.“
Der ab Januar 2025 gültige Mietspiegel ist ab sofort auf der Internetseite von Haus & Grund Grafschaft Moers, sowie der Haus & Grund Geschäftsstelle in der Weygoldstraße 3 erhältlich.